Das Sozialverwaltungsverfahren bestimmt die Regeln, wie materielles Recht umzusetzen ist. Ohne elementare Kenntnisse des Sozialverfahrens ist eine sachgerechte Bearbeitung von Fällen im materiellen Sozialrecht nicht möglich. Eine zentrale Rolle spielen hierbei die Vorschriften der §§ 44 ff. SGB X. Egal, ob die Korrektur von Verwaltungsakten im Recht der Sozialversicherung, Schwerbehinderten, Sozialhilfe oder Grundsicherung für Arbeitssuchende erfolgt, gelten für diese Rechtsgebiete dieselben Regeln im Überprüfungsverfahren.

In unserem Online-Seminar informiert Sie Herr Markus Zierke, Richter am Sozialgericht Ulm, praxisnah u. a. über folgende Themen zu § 44 SGB X:

Inhalte des Online-Seminars
  • Abgrenzung zu §§ 45 ff. SGB X
  • Tatbestandsmerkmale
  • Prüfungsumfang und Fristenregelungen
  • Besonderheiten in einzelnen Zweigen des Sozialrechts
  • Fehler und Risiken bei Antragstellung und Verbescheidung nach § 44 SGB X

Das Seminar ist interessant und vorteilhaft für Rechtsberater von Versicherten/Leistungsempfängern, Mitarbeiter von leistungserbringenden Behörden sowie Fachanwälte im Sozialrecht.

Zielgruppe
  • Fachanwälte für Sozialrecht

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Aufzeichnungen stehen Ihnen ca. 3 Arbeitstage nach dem Online-Seminar zur Verfügung.

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