Seit 2009 stellen die Kommunen in NRW einen doppischen Jahresabschluss auf. Nach nunmehr rund sechs Jahren ist dabei eine gewisse Routine entstanden. Dennoch gibt es auch in jedem Jahresabschluss Sachverhalte, die neu oder anders als in der Vergangenheit sind. Hinzu kommen gesetzliche Änderungen oder Konkretisierungen durch den Erlassgeber, die zu berücksichtigen sind. Das Seminar greift konkrete Fragestellungen und Sachverhalte auf und zeigt anhand von Praxisfällen und Beispielen, wie Lösungen aussehen können.

Inhalte des Online-Seminars

Der Schwerpunkt liegt dabei bei:

1. Finanzanlagen

- Bewertung (Kauf, Rückführung Eigenbetriebe, Einlagen, Verlustausgleiche)

- Außerplanmäßige Abschreibungen (bei Unternehmen, bei Wertpapieren, Berücksichtigung Wertaufhellungszeitraum, Zuschreibung)

 

2. Abgang von Vermögensgegenständen vor dem Hintergrund § 43 Abs. 3 GemHVO NRW

- des Anlagevermögens

- des Umlaufvermögens

- Auswirkung und Darstellung in Ergebnisrechnung / Bilanz

 

3. Investitionen und Erhaltung Infrastrukturvermögen (Straßen und Abwasserbeseitigungsanlagen)

- Bewertung Infrastrukturvermögen in Eröffnungsbilanz

- Investitionen (Erst- / Zweitherstellung, wesentliche Verbesserung, Erweiterung)

- Erhaltungsmaßnahmen

- Berücksichtigung von Abrisskosten

Zielgruppen
  • Wirtschaftsprüfer
  • Rechnungsamtsleiter
  • Mitarbeiter in der Kämmerei
  • Mitarbeiter im Rechnungsprüfungsamt

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Aufzeichnungen stehen Ihnen ca. 3 Arbeitstage nach dem Online-Seminar zur Verfügung.

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